
S. Janssen Transport BV
CMR-Bedingungen
CMR-BEDINGUNGEN
Für alle unsere internationalen Straßentransportverträge gelten die Bestimmungen des CMR-Übereinkommens (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, Genf, 19. Mai 1956).
Dieses Übereinkommen regelt die Rechte und Pflichten des Beförderers und des Auftraggebers im grenzüberschreitenden Straßenverkehr und enthält unter anderem Bestimmungen zu:
die Verantwortlichkeiten und Haftungen des Beförderers;
die Pflichten des Absenders und des Empfängers;
Entschädigung für Verlust, Beschädigung oder Verspätung der Ware.
CMR-Übereinkommen – Niederländische Fassung
Der vollständige Text des CMR-Übereinkommens kann auf der offiziellen Website der Transport Address Foundation eingesehen werden:
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein Exemplar des CMR-Übereinkommens zu.